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  • Sprechstunden der Seniorenbeauftragten
    im September

    Die Sprechstunden der Seniorenbeauftragten, Karola Meister, finden im September am Dienstag, 01.09., und Dienstag, 15.09.2026, jeweils von 13:00 bis 14:00 Uhr in der Bücherei (Tel. 09208 664-37) statt.

  • Vermehrtes Aufkommen von Ratten im Hauptort Bindlach und am Bindlacher Berg
    In den vergangenen Monaten sind bei der Gemeinde Bindlach vermehrt Hinweise über ein erhöhtes Rattenaufkommen im Hauptort und am Bindlacher Berg eingegangen. Die betroffenen Bereiche wurden genau durch den gemeindlichen Bauhof überprüft.  

    Die Kontrollen haben ergeben, dass sich die Ratten überwiegend oberirdisch aufhalten und nur in geringem Maße die Kanalisation nutzen. Stattdessen finden sie in Gärten und auf privaten Grundstücken ausreichend Nahrung. Solange diese Nahrungsquellen vorhanden sind, vermehren sich die Tiere weiter und nehmen ausgelegte Köder nur eingeschränkt an.

     

    Warum sind Ratten ein Problem?

    Ratten sind anpassungsfähige Wildtiere und können sich so unter günstigen Bedingungen sehr schnell vermehren. Sie können Krankheitserreger übertragen, Lebensmittel verunreinigen und Schäden an Gebäuden sowie Leitungen verursachen. Genau deshalb ist es äußerst wichtig, ihre Ausbreitung frühzeitig einzudämmen.


    Eine dauerhafte Bekämpfung ist jedoch nur möglich, wenn den Tieren die Lebensgrundlage entzogen wird. Den wichtigsten Beitrag hierzu kann jeder Grundstückseigentümer selbst leisten.

     

    Keine Speisereste im Kompost

    Die häufigste Ursache für das vermehrte Auftreten von Ratten sind frei zugängliche Nahrungsquellen.

    Speisereste sollten deshalb nicht über den Gartenkompost entsorgt werden. Dazu gehören insbesondere:

    1. Obst- und Gemüseschalen
    2. Eierschalen
    3. Brot, Nudeln, Reis
    4. Fleisch-, Fisch-, Wurstreste
    5. Knochen sowie sonstige Speisereste

    Die Nahrungsmittel locken Ratten gezielt an und bieten ihnen dauerhafte Nahrung.


    Sollten Sie keine Biotonne besitzen, kann diese kostenlos beim Landratsamt Bayreuth beantragt werden. Dadurch lassen sich Küchenabfälle sicher und hygienisch entsorgen:

    Müll-, Biomüll-, Papiertonne; An-, Um- oder Abmeldung | Landkreis Bayreuth


    Auch Tierfutter stellt eine wichtige Nahrungsquelle für Ratten dar. Futter für Tauben, Hühner und andere Tiere sollte deshalb nur kontrolliert verfüttert werden und niemals dauerhaft frei zugänglich gelagert werden.

     

    Gesetzliche Vorgaben zur Bekämpfung

    Seit dem 1. Juli 2026 gelten geänderte gesetzliche Bestimmungen für den Einsatz von Rattengift. Während in den vergangenen Jahren Giftköder zum Teil auch in der Kanalisation eingesetzt werden durften, ist diese Form der Bekämpfung heute nur noch sehr eingeschränkt zulässig. Der Grund hierfür ist der Schutz von Menschen, Haustieren und Umwelt. Giftköder können auch andere Tiere gefährden, wenn diese vergiftete Ratten fressen. Außerdem können sich die enthaltenen Wirkstoffe im Nahrungskreislauf anreichern und dadurch langfristige Auswirkungen auf die Umwelt haben.


    Hierzu kommen umfangreiche gesetzliche Anforderungen an Lagerung, Dokumentation und Kontrolle der Giftköder, die einen erheblichen personellen und finanziellen Aufwand verursachen.

     

    Aus diesem Grund setzt die Gemeinde Bindlach vorrangig auf vorbeugende Maßnahmen und die Mithilfe der Bevölkerung.


    Gemeinsam zum Erfolg

    Die gemeinsame Rattenbekämpfung kann nur gelingen, wenn alle Grundstückseigentümer mithelfen und den Ratten möglichst sämtliche Nahrungsquellen entziehen. Erst wenn keine frei zugänglichen Lebensmittel oder Futterreste mehr vorhanden sind, werden Bekämpfungsmaßnahmen erfolgreich sein und das Rattenaufkommen dauerhaft zurückgehen.


    Unterstützen Sie uns auch, indem Sie Rattensichtungen möglichst zeitnah im Rathaus bei Frau Betge (09208 66444 oder sonja.betge@bindlach.bayern.de) melden. Solche Hinweise helfen uns dabei, das Rattenaufkommen besser einzuschätzen und gezielte Maßnahmen einzuleiten.

  • Einreichung von Ehrungsvorschlägen
    bis zum 16. Oktober 2026

    Aktuell planen wir wieder einen Ehrungsabend 2026 für Personen oder Gruppen, die sich in sportlicher, kultureller, sozialer, gesellschaftlicher oder kommunaler Hinsicht um die Gemeinde verdient gemacht haben. Der Empfang findet voraussichtlich am Freitag, 27. November 2026 statt.


    Die Bevölkerung, insbesondere aber alle Vereins- und Verbandsvorsitzenden, werden gebeten, Ehrungsvorschläge schriftlich bis zum 16. Oktober 2026 bei Jana Richter (jana.richter@bindlach.bayern.de) einzureichen.


    Es wird darauf hingewiesen, dass Vorschläge, die nach diesem Termin eingereicht werden, gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 10. Dezember 2018 aus organisatorischen Gründen nicht mehr berücksichtigt werden können.


    Nachstehend die Kriterien für Ehrungsvorschläge:


      - Langjährige Vereinstätigkeiten

       Die Vorsitzenden werden für 10-, 20-, 25- und mehrjährige Funktionstätigkeit ausgezeichnet.

       Andere Vereinsfunktionäre können in Einzelfällen für 25-jährige bzw. 40-jährige Tätigkeit geehrt werden.


      - Sport

       Die Sportler/innen müssen in Bindlach wohnen oder für einen Bindlacher Verein starten.

       1. – 3. Platz Weltmeisterschaft

       1. – 3. Platz Europameisterschaft,

       1. – 3. Platz Deutsche Meisterschaft

       1. – 2. Platz Bayerische Meisterschaft

       1. Platz Oberfränkische Meisterschaft

       Mannschaftserfolge: Meisterschaften und/oder Aufstiege (Bedingung: Für die Ehrung bei einem Wiederaufstieg in dieselbe Klasse muss eine Frist von 2 Jahren nach dem Abstieg verstrichen sein.)


      - Feuerwehr

       Ehrungen für 25- und 40-jährige Dienstzeit sowie FF-Kommandanten (mind. 2 Wahlperioden)


      - Langjährige Blutspender:

       Ehrungen für 50 x, 75 x, 100 x, 125 x Blutspende


      - Langjährige Chorzugehörigkeit/-leitung

       Sänger weiblich: 40 Jahre; 50 Jahre; 60 Jahre; 70 Jahre

       Sänger männlich: 40 Jahre; 50 Jahre; 60 Jahre; 70 Jahre

       Langjährige Chorleitertätigkeiten werden ab 25 Jahren gewürdigt.


      - Außergewöhnliche schulische, berufliche und wissenschaftliche Leistungen

  • Umgang mit Smartphone und Tablet
    Ohne Anmeldung!

    Liebe Seniorinnen und Senioren,

     

    es werden wieder Sprechstunden angeboten zu allen Fragen im Umgang mit Smartphone oder Tablet.


    Dank der Förderung durch die „Hans und Emma Nützel Altenstiftung Bayreuth“ sind die Sprechstunden weiterhin kostenlos. 

     

    Die nächsten Termine finden statt am 

    Montag, 07.09.2026

    Montag, 21.09.2026

     

    Ort: Mehrzweckraum im Rathaus Bindlach

    Zeit: jeweils am Montag, 14-tägig, von 10.30 Uhr bis 12.00 Uhr

     

    Anmeldungen sind für alle Sprechstunden nicht mehr erforderlich.

     

    Christian BrunnerKarola Meister
    Erster BürgermeisterSeniorenbeauftragte
    Bild von Sabine van Erp auf Pixabay
  • Informationen zur Gemeinderatssitzung
    vom 17.08.2026

    Mobilfunkausbau

    Der Gemeinderat wurde über die Planungen der Telekom zum weiteren Ausbau des Mobilfunknetzes informiert. Vorgesehen ist ein neuer Mobilfunkstandort im Bereich Theta im Gemeindeteil Euben, um die dort bestehende Funkversorgung zu verbessern. Im Rahmen der Beratung wurden auch alternative Standorte, insbesondere im Bereich Haselhof, betrachtet. Diese sollen hinsichtlich ihrer grundsätzlichen Realisierbarkeit, insbesondere mit Blick auf Stromversorgung und Erschließung, nochmals geprüft werden. Zudem soll untersucht werden, welche Auswirkungen eine Erhöhung der geplanten Masthöhe von 40 auf 50 Meter auf die Versorgung von Euben und Obergräfenthal hätte. Darüber hinaus soll insbesondere entlang der Bundesautobahn eine flächendeckende 5G-Versorgung gewährleistet werden. Hierfür ist ein weiterer Mobilfunkstandort auf einem Grundstück der Autobahn GmbH des Bundes vorgesehen.

     

    Bebauungsplan Nr. 56 „Östlich Allersdorfer Straße“

    Der Gemeinderat befasste sich mit dem städtebaulichen Entwurf für das geplante Wohnquartier „Östlich der Allersdorfer Straße“. Das rund 6,3 ha große Entwicklungsgebiet soll überwiegend für Wohnnutzungen entwickelt werden. Vorgesehen ist eine Mischung aus Einfamilien-, Doppel- und Mehrfamilienhäusern sowie weiteren Wohnformen für unterschiedliche Generationen und Bevölkerungsgruppen. Die Entwicklung soll schrittweise in mehreren Bauabschnitten erfolgen. Geplant sind unter anderem zwei Quartiersplätze, Fuß- und Radwegeverbindungen sowie eine möglichst flächensparende Erschließung. Auch die Freiraumgestaltung soll einen wichtigen Stellenwert einnehmen. Vorgesehen sind Grünverbindungen, ein Quartierspark, eine Streuobstwiese und ein Waldspielplatz. Das Regenwasser soll möglichst innerhalb des Quartiers zurückgehalten beziehungsweise versickert werden. Die ausführliche Vorstellung des Städtebaulichen Entwurfs erfolgt am Fest zum Tag des Städtebaus am 26.09.2026. Hier stellt sich das Planungsteam auch den Fragen der interessierten Bürgerinnen und Bürger. Das Bauleitplanverfahren soll sodann auf Grundlage der weiterentwickelten Planung wieder aufgenommen werden.

     

    Erweiterung Feuerwehrhaus Benk

    Für die Erweiterung des Feuerwehrhauses Benk wurden die Aufträge für die Herstellung einer Stahlfluchttreppe vom Obergeschoss auf das Flachdach, die Beschichtung des Fußbodens im Heizraum sowie die Beschaffung von drei Feuerlöschern vergeben.

     

    Sanierung Kita Ramsenthal zur Aufnahme einer Hortgruppe sowie Verbesserung der Fluchtsituation

    Im Rahmen der Sanierung der Kita Ramsenthal wurden weitere Aufträge vergeben. Zur Umsetzung der baulichen Anforderungen wird im Obergeschoss ein zusätzlicher Waschraum geschaffen. Hierfür wird ein vorhandenes Pissoir durch einen Waschtisch ersetzt und der Bereich entsprechend gefliest. Zudem wird die Teeküche mit einer neuen Küche ausgestattet und das vorhandene Schulranzenregal umgebaut. Die Maßnahmen dienen unter anderem der Vorbereitung auf die Aufnahme einer Hortgruppe und der Verbesserung der Fluchtsituation.

     

    Gigabitausbau

    Der Gemeinderat hat die nächsten Schritte für den geförderten Ausbau der Gigabitversorgung beschlossen. Insgesamt sollen 13 Erschließungsgebiete mit 466 Adressen in das Auswahlverfahren im Rahmen der Gigabit-Richtlinie des Bundes und der Interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) Pegnitz eingebracht werden. Für das Verfahren wurde eine Obergrenze der Wirtschaftlichkeitslücke von 3,65 Mio. € festgelegt. Im weiteren Verlauf soll ein Auswahlverfahren durchgeführt, das wirtschaftlichste Angebot ermittelt und anschließend die weiteren Förderanträge bei Bund und Land gestellt werden.


    Die Niederschrift zur Sitzung finden Sie nach Genehmigung im Ratsinformationssystem