Unsere Finanzverwaltung
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Was macht unsere Finanzverwaltung?
Die Haushaltsplanung einer Gemeinde bildet das jährliche, verbindliche Finanzplanwerk zur Festlegung aller Einnahmen und Ausgaben.
Neben allen haushaltsrelevanten Themen werden in unserer Finanzverwaltung die Kassengeschäfte geführt sowie die gemeindlichen Steuern, Gebühren und Beiträge erhoben.
Neben allen haushaltsrelevanten Themen werden in unserer Finanzverwaltung die Kassengeschäfte geführt sowie die gemeindlichen Steuern, Gebühren und Beiträge erhoben.
Kämmerei
Die „Kämmerei“ ist für die wirtschaftliche Steuerung der Verwaltung verantwortlich. Zu ihren zentralen Aufgaben gehört die Sicherstellung einer soliden und nachhaltigen Haushaltsführung sowie ein rechtssicherer und transparenter Umgang mit den öffentlichen Finanzmitteln.
Ein wesentlicher Aufgabenbereich ist die Aufstellung des Haushaltsplans. Dieser umfasst die Gegenüberstellung sämtlicher für das kommende Haushaltsjahr veranschlagter Einnahmen und Ausgaben der laufenden Finanzwirtschaft sowie der geplanten vermögenswirksamen Investitionen. Darüber hinaus ist die mittelfristige Finanzplanung Bestandteil des Haushaltsplans. Eine weitere zentrale Aufgabe ist die Erstellung des Jahresabschlusses, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft sowie der Stand des Vermögens und der Verbindlichkeiten zu Beginn und zum Ende des jeweiligen Haushaltsjahres dargestellt und nachgewiesen werden.
Zum Zuständigkeitsbereich der Kämmerei gehört außerdem die Bearbeitung des kommunalen Finanzausgleichs. Dieser umfasst einen wesentlichen Teil der finanziellen Beziehungen zwischen dem Freistaat Bayern und seinen Kommunen sowie zwischen den Kommunen untereinander.
In Zusammenarbeit und Abstimmung mit den einzelnen Fachbereichen übernimmt die Kämmerei darüber hinaus weitere Aufgaben. Hierzu zählen insbesondere die Bearbeitung von Förderangelegenheiten, die Erstellung, Fortführung und Überwachung von Gebühren- und Beitragskalkulationen sowie die Schulden- und Vermögensverwaltung. Weitere Tätigkeitsfelder sind die Rechnungsprüfung, die Bearbeitung von Steuerangelegenheiten und das Beteiligungsmanagement.
Darüber hinaus umfasst der Aufgabenbereich die Bearbeitung von Steuer-, Miet- und Pachtangelegenheiten sowie die Prüfung und von Rechnungen.
Kassenwesen
Im Sachgebiet „Kassenwesen“ wird der kommunale Kassen- und Zahlungsverkehr abgewickelt. Hierzu gehören insbesondere die Abwicklung des baren und bargeldlosen Zahlungsverkehrs, die Einziehung und Verbuchung von Einnahmen sowie die Leistung und Buchung von Ausgaben.
Weitere Schwerpunkte sind die Verwaltung der Kassenbestände sowie des Geld- und Kapitalvermögens, die Führung der Kassenbücher, die Durchführung kassenmäßiger Abschlüsse und die Bearbeitung von Verwahrgeldern, Vorschüssen und offenen Forderungen. Ebenso gehören die Erfassung und Ablage von Rechnungen sowie die Verwaltung von Kontoauszügen zum Aufgabenbereich.
Darüber hinaus umfasst die Tätigkeit das Mahn-, Betreibungs- und Vollstreckungswesen einschließlich Pfändungen sowie die Bearbeitung von Vergleichs- und Insolvenzverfahren. Ergänzend werden Spendenquittungen und steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen ausgestellt sowie SEPA-Lastschriftmandate verwaltet.
Steuer- & Abgabenwesen
Der Aufgabenbereich im „Steuer- und Abgabenwesen“ umfasst die Bearbeitung und Festsetzung von Grund- und Gewerbesteuer. Dies erfolgt auf Basis der Grundlagenbescheide des Finanzamtes, welche für die Gemeindeverwaltung bei der Erstellung der Grund- und Gewerbesteuerbescheide bindend sind. Der Aufgabenbereich umfasst weiterhin die Festsetzung der Hundesteuer, welche aufgrund der gemeindlichen Hundesteuersatzung erhoben wird.
Zu den weiteren Aufgaben gehört u. a. die Bearbeitung der Kommunal- und Staatszuschüsse für Kinderbildungs- und Betreuungsangelegenheiten (BayKiBiG), Miet- und Pachtangelegenheiten sowie die Beitragsveranlagung für die Wasserversorgungs- und die Entwässerungseinrichtung. Diese so genannten Herstellungsbeiträge sind ein besonderes Entgelt dafür, dass einem Grundstück durch die Möglichkeit des Anschlusses an die jeweilige öffentliche Einrichtung (Entwässerungsanlage bzw. Wasserversorgungsanlagen) ein Vorteil erwächst.





